November 2022 - Newsletter vom Verein Flussbad Berlin e.V.

Mit unserem ersten Newsletter Spezial hatten wir Euch im Juli über die Prüfung eines von unserem Verein durchgeführten Vergabeverfahrens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) informiert und Euch die Hintergründe einer kritischen Presseberichterstattung des RBB erläutert.

Jetzt liegt uns der Bescheid der SenSBW vor: Leider hält die Senatsverwaltung an dem Vorwurf von Formfehlern bei dem Vergabeverfahren aus dem Jahr 2017 fest und fordert deshalb die Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von 10.662,19 EUR. Das nehmen wir enttäuscht zur Kenntnis. Schließlich hatten unsere Anwält*innen dem Senat zwischenzeitlich eindeutig dargelegt, warum es hier eben keine Verfahrensfehler gab, welche die Senatsverwaltung zu einer Rückforderung berechtigen würden - zumal das Vergabeverfahren im Vorfeld eng mit der Senatsverwaltung abgestimmt worden war, die als Zuwendungsgeberin das Verfahren jetzt beanstandet.
Die gute Nachricht in dem Bescheid ist aber, dass die vom RBB gewitterte "Finanzaffäre" um angebliche Wettbewerbsvorteile, um "Vetternwirtschaft" oder zu hohe Kosten von der SenSBW sehr deutlich ausgeräumt werden. Im Bescheid heißt es hierzu: "Die Fragestellungen zu dem Wettbewerbsvorteil des beauftragten Büros und den handelnden Personen des Vereins Flussbad e.V. [...] werden als zufriedenstellend beantwortet angesehen. Dies wird [...] nicht als Verstoß gegen den Zuwendungsbescheid gewertet."

Ebenfalls wird aus dem schriftlichen Bescheid der Senatsverwaltung deutlich, dass es keine Kritik bezüglich des Umfangs oder der fachlichen Qualität der ausgeführten Arbeiten gibt und auch nicht in Bezug auf die Höhe der abgerechneten Zahlungen. Unabhängig davon, dass die SenSBW den angeblichen Verstoß "in Hinblick auf das Gesamtvolumen der Förderung [...] als nicht allzu gravierend darstellt", lassen wir den uns vorliegenden Bescheid durch unsere Anwält*innen prüfen und werden dagegen ggf. Klage erheben.

Zu den Details - Worum ging es nochmal?
Die besagte Auftragsvergabe erfolgte an das Büro der Initiatoren des Fluss Bad Projektes „realities:united“. Dabei ging es um die Erstellung und Überarbeitung von diversen Fluss Bad Projektdarstellungen im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 28.02.2019, wofür insgesamt 42.608,78 EUR verausgabt wurden.
Am 24.08.2022 hatte die SenSBW uns dazu mitgeteilt, dass wir nach Einschätzung der SenSBW gegen eine vergaberechtliche Auflage aus dem Bewilligungsbescheid von 2014 verstoßen hätten. Uns wurde in dem Schreiben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.09.2022 eingeräumt.

Zur Überprüfung der Vorwürfe haben wir eine u.a. auf Vergaberecht spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt. Diese war nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der von SenSBW angeführten Fehler zu dem Schluss gekommen, dass „die erhobenen Vorwürfe [...] nicht zutreffend sind“ und dass „es inhaltlich keinerlei Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gab“, die eine Rückforderung von Fördergeldern rechtfertigen würden. Vielmehr sei eine etwaige Rückforderung von Fördermitteln schon deshalb „rechtswidrig“, weil „das durchgeführte Vergabeverfahren in allen Schritten mit der Zuwendungsgeberin (Anm.: Also mit der Senatsverwaltung, die jetzt das Verfahren kritisiert) abgestimmt worden sei“.

Mit dem nun am 10. November 2022 erlassenen Rückforderungsbescheid fordert die SenSBW 10.652,19 EUR vom Verein zurück. Damit hält die SenSBW trotz der Richtigstellung durch unsere Anwält*innen an dem Vorwurf fest, wir hätten die oben benannte Auftragsvergabe nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Das basiert explizit auf zwei Vorwürfen:
Der erste Vorwurf ist, wir hätten es versäumt, mehrere Bieter*innen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dieser Vorwurf wird erhoben, obwohl wir ja mit der Bekanntmachung des Verfahrens auf der Vergabeplattform des Landes Berlin gerade eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert hatten, so wie es in der strengsten vergaberechtlichen Verfahrensart vorgesehen ist.
Der zweite Vorwurf bezieht sich auf eine angebliche Vermischung von zwei unterschiedlichen Vergabearten, einer beschränkten Ausschreibung und einem Verhandlungsverfahren. Dieser Vorwurf wird erhoben, obwohl wir nach den Vorgaben des Bewilligungsbescheids hier ohnehin nur zu einer freihändigen Vergabe verpflichtet waren, was die Senatsverwaltung im Rückforderungsbescheid noch einmal selbst ausdrücklich bestätigt hat!

Bei weiterführendem Interesse an den Hintergründen dieses Vergabeverfahrens könnt Ihr unseren Newsletter Spezial vom 25.07.2022 nachlesen.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halten wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße vom ganzen Fluss Bad Team

Der Verein Flussbad Berlin e.V. im Internet: www.flussbad-berlin.de