Drucksache 19 / 12 513
Schriftliche Anfrage 19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE)  vom 06. Juli 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2022)  zum Thema: Flussbad und Antwort vom 26. Juli 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2022)

1
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 12 513 vom 06.07.2022 über Flussbad

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher das Landesamt für Gesundheit und Soziales und die Berliner Wasserbetriebe um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Angaben bilden die Grundlage für die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8.

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand zum Projekt Flussbad?

Antwort zu 1:
Gemeinsam mit dem Flussbad Berlin e.V. wird das Projekt Flussbad weiterentwickelt. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu erfüllen und die Projektumsetzung zu vereinfachen. Dies erfordert umfangreiche planerische und rechtliche Vorarbeiten sowie Abstimmungsprozesse mit allen Verfahrensbeteiligten. Aufbauend auf den Stellungnahmen der informellen Beteiligung zum städtebaulichen Konzept „Flussbad Berlin – Städtebauliches Konzept zur Aktivierung des Spreekanals“ aus dem Jahr 2018 müssen beispielsweise Erfordernisse rund um die Themen Gewässerökologie, Wasserhygiene, Wasserbau, Denkmalschutz und Badebetrieb Beachtung finden.

Frage 2:
Inwieweit hat der Senat das Projekt in der Vergangenheit unterstützt; welche laufende Unterstützung leistet er?

Antwort zu 2:
Der Senat beschloss am 10.12.2019 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Umfeld Spreekanal“ nach § 171b Baugesetzbuch (BauGB). Der Beschluss bildet die Grundlage für die Vorbereitung und Realisierung der im städtebaulichen Konzept „Flussbad Berlin – Städtebauliches Konzept zur Aktivierung des Spreekanals“ beschriebenen Maßnahmen und ermöglicht die Prozessbegleitung und -steuerung. Neben fachlicher Expertise wird das Projekt von Bund und Land mit finanziellen Mitteln aus den Förderprogrammen „Nationale Projekte des Städtebaus“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ seit 2014 unterstützt. So wurden an den Projektträger Flussbad Berlin e.V. im Zeitraum 2014 bis 2021 insgesamt rund 5.905.000 € ausgezahlt; für 2022 sind bisher Mittel von insgesamt 497.000 € bewilligt.

Frage 3:
Was hat die in der Schriftlichen Anfrage Drs. 19 / 11 124 erwähnte laufende Prüfung, ob die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Projekt Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree beendet, ergeben?

Frage 4:
Falls sich die Senatsverwaltung dafür entscheiden hat, das Projekt Freitreppe zu beenden: Welche Auswirkungen hat dies auf das Projekt Flussbad?

Antwort zu 3 + 4:
Die Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor.

Frage 5:
Welche Maßnahmen sind im Stadtumbaugebiet geplant; welcher Zeitplan wird dabei verfolgt?

Antwort zu 5:
Für das Stadtumbaugebiet Umfeld Spreekanal liegt eine Vielzahl von planerischen Überlegungen, sowohl zur weiteren Konkretisierung des Flussbad-Konzepts als auch zur Weiterentwicklung des Teilgebiets Fischerinsel, vor. Die Förderung im Stadtumbaugebiet soll bis 2034 laufen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ wird derzeit das Projekt Flussbad Garten im Zeitraum 2021 bis voraussichtlich 2025 gefördert. Im Antragsverfahren befinden sich Projekte zur Wasserqualität im Spreekanal (2022 bis 2024), zur temporären Nutzung des Spreekanals (2023 bis 2026) sowie zur Sanierung des Stadtteilzentrums Kreativhaus (2023 bis 2027).

Frage 6:
Wie bewertet der Senat das Anfang Mai auf der Homepage des Projektes Flussbad (https://www.flussbad-berlin.de/-/220503_pressemitteilung) mitgeteilte Forschungsergebnis, wonach die für das Baden ausreichende Wasserqualität mit einer um mehr als 60% kleineren Filterfläche erzielt werden kann?

Antwort zu 6:
Nach Auskunft des Landesamts für Gesundheit und Soziales orientieren sich bisherige Ergebnisse des Testfilters zur Wasserqualität im Spreekanal an den Qualitätsbeurteilungskriterien der EU für ausgewiesene Badegewässer (Badegewässerrichtlinie, 2006/7/EG). Diese sind für natürliche Gewässer ausgelegt, die eine hohe Selbstreinigungskraft besitzen. Indikatororganismen, die auf eine mikrobiologische Verunreinigung eines natürlichen Gewässers hinweisen, sind für ein künstliches Gewässer wie den Spreekanal, der diffuse Verschmutzungsquellen aufweist, nur bedingt geeignet und nicht erprobt. Um das potentielle Gesundheitsrisiko bei einer Nutzung im Badebereich hinreichend abschätzen zu können, sind deshalb in 2023 weitergehende Untersuchungen vorgesehen. Diese Untersuchungen schließen quantitative Bestimmungen anderer pathogener Erreger, die sich aus einer Risikoanalyse des Kompetenzzentrums Wasser Berlin (KWB) ergeben, mit ein. Die abschließende Beurteilung, ob die Qualität des Wassers in einem Kanal wie dem Spreekanal ausreichend zum Baden ist, kann demnach erst nach Abschluss der Untersuchungen festgestellt werden.

Frage 7:
Inwieweit ist es dann überhaupt noch erforderlich, Mischwasserkanal-Einflüsse in den Spreekanal zu schließen, damit dauerhaft Badewasserqualität erreicht werden kann?

Antwort zu 7:
Nach Auskunft des Landesamts für Gesundheit und Soziales ist die Einspeisung von Mischwasser in die Innenstadtspree eine der größten Verschmutzungsquellen für dieses Gewässer. Durch Mischwasser gelangen verschiedenste, zum Teil schwer nachweisbare Schadstoffe in das Gewässer, die gesundheitsbeeinträchtigend sein können. Welche Maßnahmen nötig sind, um eine ausreichende Qualität des Gewässers zum Baden zu erreichen und in welchem Umfang, kann nicht beurteilt werden, da bisher keine rechtlichen Grundlagen/Bewertungskriterien für künstliche Gewässer wie dem Spreekanal vorhanden sind.

Frage 8:
Welche Anstrengungen wären für die Schließung der Mischwasserkanal-Einflüsse seitens der Berliner Wasserbetrieb erforderlich und wie könnte dies finanziert werden?

Antwort zu 8:
Nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe ist die gänzliche Unterbindung der Mischwasserentlastungen nicht leistbar, da sie technisch und finanziell mit hohem Aufwand verbunden ist. Eine effektive Reduzierung der Mischwasserentlastungsmenge und -häufigkeit könnte durch die Bewirtschaftung des aus den Einzugsgebieten Bln I und Bln II kommenden Regenüberlaufkanals (Auslaufbauwerk südl. der Schleusenbrücke) erfolgen. Die Effekte für die Gewässergüte wären mittels hydrodynamischer Langzeitsimulation nachzuweisen. Im Rahmen des laufenden Gewässergütebauprogramms sind für diese Maßnahmen keine finanziellen Mittel für den Landesanteil von 60% bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) eingestellt.

Berlin, den 26.07.2022
In Vertretung
Gaebler
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen