Drucksache 19 / 11 124 - Schriftliche Anfrage 19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 01. März 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2022) zum Thema:
Flussbad Berlin – Ein Treppenwitz der Berliner Stadtentwicklung?
und Antwort vom 07. März 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2022)

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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 11 124 vom 01.03.2022 über Flussbad Berlin - Ein Treppenwitz der Berliner Stadtentwicklung?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Was bedeutet das mutmaßliche Aus für die Freitreppe vor dem Berliner Stadtschloss am Spreekanal für das ohne-hin vor multiplen Herausforderungen stehende Projekt „Flussbad Berlin“?

Antwort zu 1:
Es wird aktuell geprüft, ob die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Projekt Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree beendet. Insofern können noch keine konkreten Auswirkungen auf das Flussbad-Projekt benannt werden.

Frage 2:
Auf der Website von unesco.de heißt es zum UNESCO-Welterbe Museumsinsel Berlin: „Die Berliner Museumsinsel ist ein einzigartiges Ensemble historischer Museumsbauten von besonderer künstlerischer und geisteswissenschaftlicher Bedeutung.“ Könnte der Eintrag der Museumsinsel in die Welterbeliste mit einem Ein- und Ausstieg in das „Flussbad Berlin“ am Bodemuseum gelöscht werden, ähnlich wie es der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal nach Planung und Bau der Waldschlößchenbrücke erging?

Antwort zu 2:
Bei Planung und Realisierung des Flussbades ist es Ziel, die möglichen Auswirkungen auf Denkmalschutz und Welterbe gründlich zu untersuchen und negative Auswirkungen darauf zu vermeiden. Insofern ist eine Löschung aus der Welterbeliste nicht zu befürchten.

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Frage 3:
Gibt es mittlerweile ein Planfeststellungsverfahren für das Projekt „Flussbad Berlin“? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Wenn nein, warum noch nicht und wann soll es starten?

Antwort zu 3:
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht begonnen worden. Seine Einleitung setzt umfangreiche Klärungen wasserrechtlicher, bautechnischer und wasserwirtschaftlicher Art sowie weitere Untersuchungen zu geeigneten Methodenzur Wasserreinhaltung und Gewässergütekontrolle voraus. Diese sind mit den verschiedenen zu beteiligenden Institutionen auf Bundes- und Landesebene abzustimmen. Zu einem konkreten Einleitungstermin kann deshalb noch keine Aussage getroffen werden.

Frage 4:
Was hat die Anfang 2021 gemäß § 157 Baugesetzbuch eingesetzte Gebietsbeauftragte für die Vorbereitung und Koordinierung eines Antrages auf Planfeststellung bisher geleistet?

Antwort zu 4:
Die Aufgaben der Gebietssteuerung beziehen sich auf das gesamte Fördergebiet und nicht allein auf das Projekt Flussbad. Bezogen auf das Projekt Flussbad hat die Gebietsbeauftragte Vorarbeiten zu den erforderlichen Abstimmungserfordernissen und Arbeitsschritten sowie notwendigen Gutachten, Studien und Planungen für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens erarbeitet. Für die Umsetzung der Arbeitsschritte ist die Mitwirkung der zu beteiligenden Institutionen auf Bundes- und Landesebene erforderlich.

Frage 5:
Liegt mittlerweile ein Badegewässerprofil vor?

Antwort zu 5:
Nein.

Berlin, den 07.03.22
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen