Pressemitteilung der GHB vom 02.09.2015

Ein Flussbad zwischen Zeughaus und Dom am Lustgarten sowie zwischen Schinkelplatz und Barockfassaden des Schlosses wird als so genanntes „innovatives Stadtentwicklungsprojekt“ sicherlich nicht zur weiteren Urbanisierung der Historischen Berliner Mitte beitragen. Die Uferlandschaft am Kupfergraben von der Rathausbrücke bis zur Einmündung des Kupfergrabens in die Spree am Bodemuseum wird fast ausschließlich von kulturellen Einrichtungen genutzt.

Bei der Errichtung des Flussbades werden in weiten Bereichen die Ufermauern des Kupfergrabes zerstört. Insbesondere sind Teile der von Schinkel errichteten Ufermauer am Lustgarten abzubrechen. Dies ist ein großer Eingriff in die Substanz des Lustgartens. Ein Boden- und Gartendenkmal wird dabei zerstört. Die bedeutsame Ansicht der Museumsinsel, wie sie schon Schinkel skizziert hat, wäre ruiniert.

Der Wert der Museumsinsel ist zu schützen. Der Bau eines Flussbades kann den Eingriff in das Weltkulturerbe nicht rechtfertigen. Der Charakter der Museumsinsel als Ort der Geschichte, Kultur und Bildung wird erheblich beeinträchtigt. Die geplanten baulichen Veränderungen des Ensembles sind mit dem Status des Weltkulturerbes der UNESCO nicht vereinbar. Es besteht bei der Verwirklichung der geplanten Maßnahmen die Gefahr, dass die Museumsinsel ihren Status verliert und auf die „Rote Liste“ gesetzt wird.

Die in den Vordergrund gestellten ökologischen Überlegungen haben hintenan gestellt zu werden. Das Reinigen des Spreewassers im oberen Abschnitt des Spreekanals verbessert die Wasserqualität nur unwesentlich. Um die Wasserqualität des Flusses und des Seitenkanals nachhaltig zu verbessern, ist dringend ein Umbau der vorhandenen, veralteten Schmutzwasserkanalisation erforderlich. Nur wenn durch bauliche Maßnahmen die Einleitung von verschmutztem Regenwasser verhindert wird, ist eine Reinhaltung des Spreewassers möglich.

Nach der Errichtung des Flussbades wird sich an beiden Ufern des Kupfergrabens eine Partyzone entwickeln. Das Bad selbst müsste mit infrastrukturellen Maßnahmen, wie Sanitäranlagen und gastronomische Bereichen ausgestattet werden. Dazu gehört ebenfalls die Errichtung von einer Station für den Wasserrettungsdienst, die Eingangsgestaltung, die Objektsicherung sowie Anlagen zur Müllentsorgung usw.

Der Senat ist aufzufordern, eine Gesamtplanung für Maßnahmen zur Revitalisierung des gesamten Stadtkerns, zur Verbesserung der Flusswasserqualität und zur Verbesserung der Verkehrsanlagen vorzulegen.

Gerhard Hoya