Berlin, 08.03.2022 von Dr.rer.nat. Heide Ellerbrock

Betrifft: Projekt Flussbad (FB), Haushaltsplan 2022/23, Bd.12 :  1. Treppenzugang, 2. Wasserqualität, Spree und Spreekanal (Punkt 2 behandle ich in einem gesonderten Schreiben)

Sehr geehrte Abgeordnete (w,m,d) im Ausschuss Stadtentwicklung und Wohnen, 2022!

Warum schreibe ich ihnen? In ihrem Haushaltsplan für 2022/23 gibt es eine Reihe von offenen Fragen, die ich ihnen am Ende der Mail stelle. Einige Fakten werden auch in der Presse unklar dargestellt. Durch meine Akteneinsicht kann ich Sie hoffentlich mit direkten Zitaten aus den durchgesehenen Unterlagen wieder erinnern oder vertraut machen. Bitte überlegen Sie gut, für welche Maßnahmen Sie noch vorhandene Steuergelder investieren wollen. Es wäre zu überlegen: Eine Rückzahlung von Fördergeldern könnte vor Millionen von Baukosten z. B. für das Flussbad mit ungewissem Ausgang schützen. Der Vorgang der Rückzahlung wäre nicht neu!

Finanzierung:  Freitreppe im Verbund mit dem Flussbad
Am 25.2.20 erteilte M.Schaal i.A. Lars-Christian Uhlig  (beide BBSR) den Zuwendungsbescheid für die „Schlosstreppe – Freitreppe zur Spree“ im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“. Gesamtkosten  6.164.518,00 €. Davon werden vom Bund 61,27 % (3.777.000,00 €) für 2020- 2023 zugesichert.   Berlin trägt verbleibende 2.387.517,00€ [1] 

Darin heißt es weiter:
S.5 “Eine Nachbewilligung ist ausgeschlossen.“
S.2: „Folgende Arbeitspakete sind für die Umsetzung vorgesehen:
Begleitung Prozess durch Flussbad Berlin e.V....[2]
Planung und Bau Freitreppe `Schlossfreiheit`“
S. 3: „Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur zur Deckung der zuwendungsfähigen Aufgaben für die o.a. Maßnahme ...verwendet werden.“

„Maßnahmen, die...zu Änderungen...führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung...“ Die Treppe wurde aus wasserhygienischen Gründen bereits ihres Wassereinstieges beraubt, weil auch tiefbau- und wasserrechtliche Genehmigungen bis heute fehlen. Die Androhung einer Klage von Milla und Partner (Einheitsdenkmal) ist anzufügen, die Änderungen beinhalten würde.

„Der Bewilligungszeitraum ...endet am 31.12.2023“. „Die Maßnahme ist innerhalb des Bewilligungszeitraums durchzuführen.“ Anmerkung:  Zeitlich unmöglich, weil eine Badegewässerzulassung allein vier Jahre dauert. Der Erfolg wäre ungewiss!

 Anmerkungen: 

-Die Prozessbegleitung von 1,75 Mio.€ für FB ist implizit in den Gesamtkosten enthalten, anders als bisher angegeben. Der Betrag wurde später auf 1,5 Mio.€ herabgesetzt.

-2020 für die Treppe berechnet und in 2020/21 bereits investiert:   
2020 vom Bund:    529.000 € (61,27%), vom Land Berlin    324.392 € (38,73%)

2021 vom Bund:    476.000 €,                     vom Land Berlin    300.889 €
2022 vom Bund: 2.180.000 €,                     vom Land Berlin 1.378.021 € 
2023 vom Bund:   592.000 €,                      vom Land Berlin    374.215 € 

Summe     Bund 3.777.000 €                                          Berlin 2.387.517 €

Wenn Senator Geisel jetzt im März 2022 lt. BZ „die Treppe wegen der enorm hohen Kosten kritisch“ sieht, dann wegen der Kostensteigerung von 2020 bis heute und der ungewissen Zukunft. Der Tagesspiegel bemerkt am 1.3.22 „Wegen schwer kalkulierbarer Kosten könnte mit der Freitreppe auch das umstrittene Flussbad ins Wasser fallen. Herr A. Kraus vom „Bund der Steuerzahler fordert komplette Einstellung des Flussbad-Projektes“, weil er bereits 2020 die prognostizierten Baukosten in Zweifel gestellt hatte.

Auf der Sitzung am 10.12.19, legte Frau Lompscher zur Freitreppe fest: „Beabsichtigt ist, die Maßnahme als bauliche Veränderung im Uferbereich...zu realisieren. Im späteren Planfeststellungsverfahren (Anm.d.Verf.: für die Errichtung des Flussbades) ist sie (Anm.d. Verf.: die Treppe) nachträglich zwingender Bestandteil.“ Frage: Was ist wenn sie entfällt?

Am 07.09.2020 wurde in der Ausschreibung von der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen folgende Dienstleistung gesucht: „Gebietsbeauftragte für das Städtebauförderungsgebiet Umfeld Spreekanal“.  Bund und Land Berlin stellen im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus für das erste Projekt...Freitreppe zur Spree in den Jahren 2019-2023 insgesamt 6,165 Mio. Euro bereit. In dieser Summe sind Mittel für die Planung und den Bau...sowie für die Prozessbegleitung durch den Verein Flussbad e.V. enthalten. (Anm.d.Verf.: 1,75 Mio.€ für den Verein).   ...Schwerpunktaufgabe: Unterstützung beim Planfeststellungsverfahren zur Realisierung des Projekts Flussbad Berlin.

Meine Fragen beziehen sich auf den Vorabdruck des Haushaltsplanes von Berlin 2022/23

1.Für 2022/23 stünden ohne Kostenexplosion 1.752.236 € für den Bau der Treppe an (s.o.) Worunter sind diese Minimalkosten im Haushaltsplan 22/23 eingestellt?

2.Welche Berechtigung haben gesondert 2x 300.000€ (Bd.12, S.123) für die Umsetzung des Projekts Flussbad, wenn sie bereits in die Gesamtkosten eingerechnet wurden? (s.Fußnote1, Zuwendungsbescheid von 2020)

3. Unter welcher Ziffer des Haushaltsplans treten die Kosten für die Gebietsbeauftragten für Städtebauförderung Umfeld Spreekanal, Sehlhoff GmbH, auf? Sie sollen planerisch das neue Stadtumbaugebiet Umfeld Spreekanal und schwerpunktmäßig die Realisierung des Flussbades begleiten. Frage: Was ist, wenn das Umbaugebiet aus Kostengründen um Treppe und Flussbad dezimiert werden muss?

4. Müssen bei Wegfall der Treppe - elementarer Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „Flussbad“ (s. Sitzung oben, Lompscher) - Rückzahlungen an die Förderung für „Nationale Projekte des Städtebaus“ erfolgen? Den Fall gab es bereits 2020. Noch immer fehlen für die Treppe und das Flussbad tiefbaurechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen. Die Zeit eilt! Die Projekte laufen 2023 aus!

5. Existieren vom Verein Flussbad umfangreiche Wasseranalysen vor und nach der Reinigung von 2020/21, die überhaupt eine Hoffnung auf ein Bad im Spreekanal zulassen?
Die bisherigen Filter haben nach Aussagen des Vereins FB nicht funktioniert (s. Anhörung im AGH, Febr.2021, S. 56). Zu diesem Problem werde ich mich gesondert äußern.

Heide Ellerbrock


[1] Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtbaus“ Maßnahme: Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree, Aktenzeichen: Stab ZIP – 10.08.85-19.17. 

Mareike Schall, BBR.Bund an Neele Reimann-Philipp, SenSW am 25. Februar 2020

[2] S. Ausschreibung vom 7.10.20: Dienstleistung: Gebietsbeauftragte für Städtebauförderung Umfeld Spreekanal. Schwerpunktaufgabe: „Unterstützung beim Planfeststellungsverfahren und Realisierung des Projekts Flussbad.“

Unter II.2.4) Kosten für die Freitreppe: 6,165 Mio.€, darin enthalten die Prozessbegleitung durch den Verein Flussbad. Auftrag vergeben an die Planergemeinschaft Sehlhoff GmbH , 13353 Berlin