Zum Artikel „Systembedingte Vertuschung'' vom 19. März

Bei allem zweifelhaften Bemühen wird ein Fakt überhaupt nicht behandelt, hauptsächlich aus Sicht der Opfer. Der Missbrauch von Kindern, auch durch Geistliche, ist und bleibt eine Straftat

im Sinne des geltenden Rechts unseres Landes. Diese Tatsache wird überhaupt nicht behandelt. Was nützt den Opfern der Rücktritt oder die Aintsentbindung? Jeder andere Straftäter, der einen Miss­brauch begangen hat, wird; wenn über­führt, gemäß Strafrecht bestraft. Warum nicht auch ein Geistlicher?

Gelten hier andere Kriterien, obwohl diese Geistli­chen sehr wohl wie übliche weltliche Straftäter aus diesem Genre gehandelt haben? Wenn dem nicht Folge geleistet wird - und ich denke, es wird wieder einmal unter den Teppich gekehrt - und der Missbrauch an Kindern durch Geist­liche mit aller Härte des Gesetzes be­straft wird, bleibt auch jetzt wieder das Wissen und Palaver darum nur eine Farce und eine riesengroße Scheinhei­ligkeit. Es ist einfach nur widerlich! Bärbel Hartenstein, per E-Mail