Zum Artikel „Systembedingte Vertuschung'' vom 19. März
Bei allem zweifelhaften Bemühen wird ein Fakt überhaupt nicht behandelt, hauptsächlich aus Sicht der Opfer. Der Missbrauch von Kindern, auch durch Geistliche, ist und bleibt eine Straftat
im Sinne des geltenden Rechts unseres Landes. Diese Tatsache wird überhaupt nicht behandelt. Was nützt den Opfern der Rücktritt oder die Aintsentbindung? Jeder andere Straftäter, der einen Missbrauch begangen hat, wird; wenn überführt, gemäß Strafrecht bestraft. Warum nicht auch ein Geistlicher?
Gelten hier andere Kriterien, obwohl diese Geistlichen sehr wohl wie übliche weltliche Straftäter aus diesem Genre gehandelt haben? Wenn dem nicht Folge geleistet wird - und ich denke, es wird wieder einmal unter den Teppich gekehrt - und der Missbrauch an Kindern durch Geistliche mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird, bleibt auch jetzt wieder das Wissen und Palaver darum nur eine Farce und eine riesengroße Scheinheiligkeit. Es ist einfach nur widerlich! Bärbel Hartenstein, per E-Mail